Der Entlastungsbetrag von 1.500,- EUR jährlich (125,- EUR monatlich) gilt bei Inanspruchnahme unserer ambulanten Betreuungskräfte und unserer Seniorenserviceleistungen ab Pflegegrad 1. Die Leistungen können kombiniert werden, jedoch darf der jährliche Entlastungsbetrag von 1.500,- EUR nicht überschritten werden. Darüberhinaus anfallende Kosten müssen selbst getragen werden. Wird der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht voll ausgeschöpft, kann dieser im Folgemonat angerechnet werden.
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