Pflegebedürftige, die zu Hause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen.
Dieser verpflichtende Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und kann von unseren ausgebildeten Mitarbeitern durchgeführt werden. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Ab Pflegegrad 2 ist der Beratungsbesuch verpflichtend.