Die Personalbemessung kurz PeBeM in der stationären Pflege ist ein neues, bundesweit einheitliches Verfahren, das seit dem 1. Juli 2023 die Personalplanung in vollstationären Pflegeeinrichtungen regelt.
Ziel der PeBeM ist es, den Personalbedarf nach wissenschaftlich fundierten Standards transparent und einheitlich zu erfassen und so die Pflegequalität nachhaltig zu verbessern.
Zuvor gab es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen und Personalrichtwerte, die durch die PeBeM abgelöst werden. Die Grundlage dafür wurde bereits im Pflegestärkungsgesetz II von 2016 gelegt. Ein Expertenteam unter Leitung des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang entwickelte ein Verfahren, das qualitative und quantitative Anforderungen an das Personal in Pflegeeinrichtungen berücksichtigt.
Mit der Einführung der PeBeM wird eine klare und verlässliche Grundlage für die Personalplanung geschaffen, die bundesweit die Pflegekräfte entlasten und die Betreuung pflegebedürftiger Menschen verbessern soll.